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Informationen für Saarland

BARRIEREFREIHEIT

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ist bemüht, die Website www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) in der Fassung vom 21. Mai 2019.

 

Zur Prüfung der Zugänglichkeit wurde ein unabhängiger Test durchgeführt, der die Konformität der Website mit den Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 prüft und die Anforderungen der WCAG 2.1 und damit die internationalen Richtlinien für Barrierefreiheit des W3C mit einbezieht.

 

Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV 2.0

Der Februar 2023 durchgeführte Testbericht bestätigt eine weitestgehend barrierefreie Zugänglichkeit der Website. Dafür wurden vier exemplarische Einzelseiten auf 98 Anforderungen untersucht. Eine Webseite gilt nur dann als vollständig BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Teilbereiche, die nicht oder nicht vollständig barrierefrei sind:

  • Konsistenz der Überschriftenhierarchien und Reihenfolge für Screenreader
  • Menüdarstellung im Zoomfaktor
  • Kontraste einzelner grafischer (Bedien-)elemente
  • Bedienbarkeit ohne Maus-Nutzung
  • Unterscheidbarkeit von Landmark-Elementen und Auszeichnung anderssprachiger Worte/Abschnitte
  • Technische Syntax
  • Implementierung und Bezeichnung einzelner Attribut-Komponenten

Weitere Verbesserungen der Zugänglichkeit sind geplant.

 

Rückmeldung und Kontakt

Sie möchten auf noch bestehende Barrieren bei der Nutzung der Internetseite der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hinweisen oder Informationen zum Thema digitale Barrierefreiheit erfragen? Dann wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktstelle:

 

Arbeitsstab der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 555 – 15 55
Fax: +49 (0)30 18 555 – 4 1 555
E‑Mail: kontakt@ubskm.bund.de

 

Schlichtungsverfahren

Für den Fall, dass öffentliche Stellen des Bundes ihren Verpflichtungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor. Nach § 16 BGG ist die unabhängige Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingerichtet worden.

Auf der Internetseite www.schlichtungsstelle-bgg.de finden Sie alle Informationen zu dem kostenlosen Schlichtungsverfahren.

 

Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie die Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527 – 28 05
Fax: +49 (0)30 18 527 – 29 01
E‑Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Webanalyse / Datenerfassung

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs möchte diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.